Nahezu alle Verletzungen des Kniegelenks, wie z.B. Meniskusschädigungen, Knorpelläsionen oder Kreuzbandrisse können arthroskopisch, das heißt mit Hilfe einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) behandelt werden. Dieses Verfahren ist extrem schonend, da nur ein minimaler Zugang zum Gelenk eröffnet werden muss.
Allerdings hat diese Art der Therapie in den letzten Jahren deutlich an Stellenwert verloren. Groß angelegte Studien haben gezeigt, dass der Unterschied zwischen einer konservativ-funktionellen Therapie (in der Regel Physiotherapie) auf mittlere und lange Sicht sehr gering oder nicht vorhanden ist. Somit haben die gesetzlichen Krankenkassen die lange Jahre praktizierte "Kniespülung" bei der das Meniskus- und Knorpelgewebe nur etwas geglättet wird aus ihrem Leistungskatalog genommen.
Zudem konnte die Qualität der Kernspindiagnostik (MRT) in den letzten Jahren nochmals deutlich verbessert werden, da die sogenannten "diagnostischen" Arthroskopien bei denen im Wesentlichen der Zustand des Gelenks erhoben wird ebenfalls weitgehend ersetzt sind.
Somit sind die Indikationen zur Arthroskopie am Kniegelenk sehr viel weniger geworden. Diese sind unter anderem: