ARTHROSKOPIE

Sehr viele Verletzungen des Kniegelenks, wie z.B. komplexe Meniskusschädigungen, Knorpelläsionen oder Kreuzbandrisse können arthroskopisch, das heißt mit Hilfe einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) behandelt werden. Dieses Verfahren ist extrem schonend, da nur ein minimaler Zugang zum Gelenk eröffnet werden muss.

Allerdings hat diese Art der Therapie bei degenerativen (verschleißbedingten ) Meniskusläsionen in den letzten Jahren deutlich an Stellenwert verloren. Groß angelegte Studien haben gezeigt, dass der Unterschied zwischen einer konservativ-funktionellen Therapie (Schmerzmedikation & Physiotherapie) und einer operativen Therapie auf mittlere und lange Sicht keinen Unterschied erkennen lässt. Somit haben die gesetzlichen Krankenkassen die lange Jahre praktizierte "Kniespülung" bei der das Meniskus- und Knorpelgewebe nur etwas geglättet wird aus ihrem Leistungskatalog genommen.

Zudem konnte die Qualität der Kernspindiagnostik (MRT) in den letzten Jahren nochmals deutlich verbessert werden, da die sogenannten "diagnostischen" Arthroskopien, bei denen im Wesentlichen der Zustand des Gelenks erhoben wird, ebenfalls weitgehend ersetzt sind.

Somit sind die Indikationen zur Arthroskopie am Kniegelenk sehr viel weniger geworden. Eine Indikation zur Arthroskopie liegt u.a. vor bei: 

  • eingeklemmtem Meniskusriss
  • Kreuzbandverletzungen
  • umschriebenen Knorpelschäden
  • Frakturversorgungen

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